Bildungs und Teilhabe
100% Kostenübernahme wenn Sie staatliche Hilfe erhalten!
- Leistungsberechtigt nach dem SGB II
- Sozialhilfe
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
Bedürftige Schülerinnen und Schüler können notwendige Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das wesentliche Lernziel erreicht werden kann. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.
Zielgruppe sind SchülerInnen und Jugendliche, unabhängig von ihrer Herkunft, ab Klasse 2 der Grundschulen, sowie SchülerInnen der Hauptschulen, Gesamtschulen, Sekundarschulen, Realschulen, Gymnasien sowie von beruflichen Schulen. Die Lernförderung erfolgt zum besseren Lernerfolg in Kleingruppen von maximal 3 SchülerInnen. Einzelunterricht kann ebenfalls angeboten werden. Die Lernförderung umfasst die folgenden Bereiche:
- Lernhilfen für SchülerInnen
- Lernhilfen in kleinen und homogenen Gruppen
- Nachhilfe und Hausaufgabenbetreuung in verschiedenen Fächern wie z. B. Mathematik, Englisch, Deutsch. Französisch und Latein etc.
- Klassenarbeits-, Klausurvorbereitung,
- Ferienkurse
- Prüfungsvorbereitung für Hauptschul-, Realschulabschluss und Abitur
- Leseförderung durch Bereitstellung von Literatur
- Förderung der Sprache für Vorschulkinder
- Vermittlung von Lerntechniken
- Bei Bedarf Kontaktherstellung zu den Lehrern an den Schulen